Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Karl August GmbH („Hotel“) für den Hotelaufnahmevertrag („GHAV“) Karl August GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und abschließend für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie die in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen („Leistungen“) des Hotels („Vertrag“). Partner des Vertrages sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Von den GHAV abweichende Bedingungen gelten nicht, es sei denn das Hotel hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
2.1 Das Hotel wird die vom Kunden gebuchten Zimmer bereithalten und die vereinbarten Leistungen erbringen.
2.2 Der Kunde wird die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
2.3 Die Preise verstehen sich in Euro („EUR“) einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben.
2.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zim-mer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
2.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen acht Tagen ab Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Das Hotel ist nicht verpflichtet einen 500,00 €-Schein als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
2.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (z.B. in Form einer Kreditkartengarantie) zu verlangen.
2.7 In begründeten Fällen (z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges) ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (2.6) oder eine Anhebung der im Ver-trag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
2.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.
2.9 Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch für den Rechnungsbetrag des Hotels neben dem Besteller des gebuchten Zimmers und der Leistungen für den Kunden.
3. Rücktritt des Kunden
3.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung erfolgen jeweils in Text-form.
3.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum unentgeltlichen Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
3.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf den vereinbarten Preis trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für das gebuchte Zimmer und pro Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Rücktritt des Hotels
4.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzich-tet.
4.2 Wird eine gemäß 2.6 und/oder 2.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.3 Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wer-den; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen bei Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungs-zwecken vorliegt.
4.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der gebuchten Zimmer
5.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
5.3 Bei Anreisen nach 22:00 Uhr ist der Kunde verpflichtet, sich rechtzeitig im Hotel zu melden, um den Code für den Nachttresor zu erhalten. Erfolgt bis 22:00 Uhr keine Rückmeldung durch den Kunden, erlischt der Anspruch auf Bereitstellung des gebuchten Zimmers. Diese Regelung gilt insbesondere für Buchungen über Hotelportale, da dem Hotel keinerlei Kontaktdaten des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten für die Bereitstellung des Zimmers werden dem Kunden zu 90 % in Rechnung gestellt.
5.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des Listenpreises des überlassenen Zimmers in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6. Rauchverbot, Verlust der Zimmerkarte, Haustiere
6.1 Im gesamten Hotelbereich besteht ein Rauchverbot. Bei sämtlichen Zimmern handelt es sich um Nichtraucherzimmer. Falls gegen das Rauchverbot verstoßen wird und das Rauchen des Kunden oder seiner Besucher zum Auslösen des Rauchwarnmelders und zum Einsatz der Feuerwehr führt, hat der Kunde für diese im Rahmen des Rauchens verursachten Kosten aufzukommen. Für die Reinigung des Zimmers fällt beim Verstoß gegen das Rauchverbot eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von EUR 250,00 an. Mit dieser Sonderreinigungspauschale werden die Kosten für die Sonderreinigung der Gardinen, Betten, Mobiliar u.ä. abgegolten. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Pauschale. Trotz Sonderreinigung muss das Zimmer einige Tage gesperrt werden bis keinerlei Rauch mehr wahrzunehmen ist. Während dieser Zeit kann das Zimmer nicht vermietet werden. Der Kunde ist verpflichtet, für den Ausfall der Vermietung Schadensersatz zu zahlen. Dieser Schadensersatz wird beschränkt auf den Ausfall von 4 Tagen á EUR 190,00. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die geforderte Vermietungsausfallpauschale.
6.2 Bei Verlust der Zimmerkarte besteht ein Anspruch des Hotels gegenüber dem Kunden auf Ersatzkosten in Höhe von EUR 10,00.
6.3 Haustiere werden mit einem Preis von EUR 35,00 pro Tier und Tag berechnet.
7. Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in 7. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde wird das ihm Zumutbare beitragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500,00 einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Hotels abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel gegenüber dem Kunden nur nach Maßgabe von 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet dem Kunden gegenüber nur nach Maßgabe von 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. Datenschutz
Der Datenschutz personenbezogener Daten des Kunden unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu). Für den Zweck der Abwicklung des Vertrages zwischen dem Hotel und dem Kunden werden personenbezogene Daten vom Hotel verarbeitet (Art. 4 Abs. 2 DSGVO). Werden personenbezogene Daten des Kunden an Auftragsverarbeiter weitergegeben, erfolgt dies nur im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Das Hotel wird personenbezogene Daten des Kunden an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Kunden weitergeben. Im Übrigen verweist das Hotel auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.karlaugust.de“.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen des Kunden, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels (Nürnberg, Bundesrepublik Deutschland).
9.3 Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
Hinweis
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreicht. Weiterführende Informationen stehen dem Kunden unter diesem Link zur Verfügung. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung steht das Hotel unter info@karlaugust.de zur Verfügung. Darüber hinaus ist das Hotel nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.